Prüfung von Forst- und Weinberg-Winden durch den Sachkundigen
Mittwoch, den 25. Februar 2009 um 15:32 Uhr
News (öffentlich) - IRMS aktuell
Ihre Sicherheit bedeutet uns sehr viel
Die Unfallverhütungsvorschrift VSG 3.1 „Technische Arbeitsmittel“ § 19 verlangt, dass Winden, Hub- und Zuggeräte einschließlich der Tragkonstruktionen sowie Seilblöcke vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Die Prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen. Es liegt in seiner Verantwortung, wenn er als Sachkundigen mit der Prüfung eines Gerätes beauftragt. Am besten Ihren IRMS-Gartengeräte-Fachhändler. In unserer Meisterbetrieben werden regelmäßige (Forst-)Seilwinden Prüfungen durchgeführt. Für uns steht die Sicherheit für den Bediener immer an erster Stelle.
Das passende Sicherheitszubehör für Ihre Forstseilwinde wie verdichtete Seile, Funkfernbedienungen und Sicherheitskleidung hält Ihr IRMS-Fachhändler für Sie bereit. Oder ganz einfach online in unserem Shop.
Tags: Weinbergwinden forstseilwinden Forstseilwinde
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