Stellungnahme: Thema Metabo-Produkte bei ATU
Freitag, den 17. Juli 2009 um 10:04 Uhr
News (öffentlich) - IRMS aktuell
Stellungnahme von Metabo gegenüber der IRMS Interessengemeinschaft:
"Metabo pflegt keine Geschäftsbeziehung zu ATU, die Aktion erfolgt ohne unsere Zustimmung. Die Quelle der von ATU angebotenen Ware stammt aus einem Ende 2008 durchgeführten Restposten-Verkauf an einen darauf spezialisierten Vermarkter.
Derartige Lagerbereinigungs-Transaktionen sind in der Branche zwar durchaus üblich. Für Sie dürfte aber die Tatsache wichtig sein, dass sich Metabo in diesem Rahmen erstmals betätigt hat. Wir müssen zudem leider feststellen, dass die Zusage des Vermarkters, für eine in preislicher und vertriebspolitischer Hinsicht "verträgliche" Distribution zu sorgen, nicht eingehalten wurde.
Bei den von ATU angebotenen Heckenscheren handelt es sich um Modelle unserer ausgelaufenen Serie.
Da zudem einige Metabo Produkte mit einer falschen unverbindlichen Preisempfehlung dargestellt werden, um die Preisnachlässe noch drastischer auszuweisen, hat sich mittlerweile der ZHH / AKW mit der Thematik befasst und ATU abgemahnt.
Wir hoffen auf den schnellen Erfolg der Klage des ZHH und darauf, dass dieses Ereignis, das wir leider nicht mehr rückgängig machen können, die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihren Anschlusshäusern nicht weiter belasten wird."
Tags: Metabo IRMS Geschäftsbeziehungen ATU Heckenscheren Preisempfehlung ZHH klage
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